(1) HACONCEPTS erbringt die Agentur- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere auch den Bereichen des Online Reputation Managements (ORM) und der Anfragen- und Leadgenerierung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet HACONCEPTS dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs oder Umsatzes.
(2) HACONCEPTS schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Leads noch eine bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anfrager im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von HACONCEPTS zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch HACONCEPTS, bleibt der Vergütungsanspruch von HACONCEPTS unberührt.
(4) In Bezug auf die von HACONCEPTS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht HACONCEPTS hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) HACONCEPTS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) HACONCEPTS ist nicht für den dauerhaften Bestand einer Onlinemarketing-Kampagne auf Drittplattformen wie Google My Business verantwortlich.
(7) HACONCEPTS ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen im Bereich ORM / Onlinemarketing für den Kunden verantwortlich. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn einer Maßnahme einen Rechtsbeistand auf eigene Kosten zu konsultieren.
(8) Sofern Web- und Landeseiten für den Kunden erstellt werden, gelten diese für die Dauer der Vertragslaufzeit als an den Kunden vermietet. Darüber hinaus besteht kein Nutzungsrecht des Kunden.
(9) Kosten für Werbekampagnen und Drittanbieterplattformen sind in der mit HACONCEPTS vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Der Kunde hat diese separat selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit der Drittanbieterplattform abzurechnen.